Beitragsfreie Zeiten!

Zeiten, in denen kein Beitrag für die Rentenversicherung gezahlt werden muss, nennt man beitragsfrei. Diese Regelung existiert allerdings nur bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Zu diesen beitragsfreien Zeiten zählen Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten und Zurechnungszeiten.

Die Anrechnungszeiten sind Zeiträume die zwar angerechnet werden, wo aber kein Beitrag gezahlt wird. Zu diesen Zeiten zählen Schulbesuch, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Als Ersatzzeiten werden Zeiträume bezeichnet, die man im Kriegsdienst verbracht hat oder im Gefängnis der DDR gesessen hat. Auch Verfolgung und Flucht während des zweiten Weltkrieges zählen hierzu. Die Zurechnungszeiten sind jene Zeiten, die wegen Erwerbsminderung oder Todes hinzuzurechnen sind, wenn der Betroffene das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.

Wie bereits erwähnt, gelten diese Regelungen nur für die gesetzliche Rentenversicherung. In der privaten Rentenversicherung muss zum Beispiel während der Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit mindestens der Sockelbeitrag geleistet werden. Dieser beträgt 60 Euro im Jahr. Wird dieser nicht gezahlt, kann die Versicherung kündigen.